Das österreichische Parlament hat eine Novelle zum Urbeherrechtsgesetz verabschiedet, die den von der EU geforderten Schutz bei digitalen Nutzungsformen regelt. So braucht es für jede Form der digitalen Verwendung die Zustimmung des Verlags - auch für die Herstellung von elektronischen Pressespiegeln. Das gilt sowohl für das Einscannen von urheberrechtlich geschützten Artikeln aus Zeitungen oder Zeitschriften und das Verschicken von digitalisierten Werken (z.B. pdf-Dokumenten) per E-Mail als auch für die Verfügbarmachung im Intranet oder eine Verbreitung im Internet.
Mittwoch
30.04.2003