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Montag
17.11.2003

Der Zentralrat, das oberste Organ der SRG SSR, hat mit einer Statutenrevision die Organisationsform verdeutlicht, Anpassungen an den Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance vorgenommen und den Namensbestandteil idée suisse rechtlich verankert, wie er am Montag in einem Communiqué mitteilte. Weitere Massnahmen werden gegenwärtig geprüft. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft ist - auch wenn ein Grossteil ihrer Einnahmen aus Gebühren stammt - ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen und nicht etwa ein Bundesbetrieb, hiess es weiter. Rechtlich als Vereinsverband verfasst, hat sie sich als Holding organisiert und aktienrechtliche Regelungen zur Anwendung gebracht. Ebenso hat sie für die Transparenz ihrer Rechnungslegung und der Bezüge auf der obersten Ebene die Vorschriften für börsenkotierte Unternehmen übernommen. Sie funktioniert nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien. Ihre Unternehmensführung entspricht schon weitgehend den Regeln von Corporate Governance, hielt die Pressemitteilung im weiteren fest. Weitere Anpassungen auf kürzere und mittlere Frist seien zudem im Gang.

Der Zentralrat hat am 14. November unter dem Vorsitz von Jean-Bernard Münch im Wesentlichen die Umbenennung des Zentralratsausschusses in Verwaltungsrat (VR), die Verbesserung der Arbeitsweise des VR durch die Einführung von Ausschüssen und die Verstärkung seiner Strategie-Kompetenz beschlossen. Dazu kommt - auch im Zusammenhang mit organisatorischen Änderungen bei der Generaldirektion - die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle (Zentralsekretariat) für die nationalen Gremien. In der gleichen Sitzung wurde die faktisch seit einiger Zeit vollzogene Namensänderung statuarisch verankert: Die Bezeichnung SRG SSR idée suisse soll gleichzeitig Ausdruck des nationalen Auftrags des schweizerischen Rundfunkveranstalters und Qualitätslabel für sein umfassendes Programmangebot sein.