Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) hat am Freitag an einem Kongress in Bern neue Bestimmungen für die Aufnahme ins Berufsregister verabschiedet. Die Verpflichtung auf die ethischen Grundsätze wird ein zentrales Aufnahmekriterium. Das neue Reglement trage den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingunen Rechnung und stärke die ethischen Grundsätze, schreibt der SVJ dazu in einer Medienmitteilung. Neben neuen Aufnahmebestimmungen wurde auch die Berufsbezeichnung geändert. SVJ-Mitglieder heissen neu statt Journalistin BR oder Journalist BR Medienschaffende BR oder Medienschaffender BR. Das vollständig revidierte BR-Reglement tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Die Partner im bisherigen CH-Berufsregister, die Gewerkschaft comedia und das Schweizer Syndikat der Medienschaffenden (SSM), schliessen sich der SVJ-Lösung an.
Freitag
24.05.2002