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Mittwoch
02.04.2014

TV / Radio

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates spricht sich gegen eine Abmeldemöglichkeit bei der TV-Empfangsabgabe aus. Der Nationalrat hatte sich während der Frühjahrssession noch dafür ausgesprochen, dass für Haushalte ohne Empfangsgerät eine solche Abmeldemöglichkeit - befristet auf fünf Jahre - bestehen soll.

Die Ständeräte haben sich nun mit 12 zu 1 Stimmen gegen ein Opting-Out entschieden, nachdem nochmals Konsumentenorganisationen, Preisüberwacher, Gewerbeverband, Economiesuisse, Billag, SRG, private Medienverbände und die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft angehört wurden.

«Die Mehrheit der KVF ist der Ansicht, dass ein solches Opting-Out die Nachteile der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem tragen würde und einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge hätte», teilte das Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen mit.

Ausserdem hat die Kommission des Ständerates mit 9 zu 3 Stimmen einen Antrag abgelehnt, welcher die Unternehmensabgabe aus dem Gesetz streichen wollte. Sie ist der Meinung, dass auch Unternehmen vom Service public profitieren und es daher gerechtfertigt ist, wenn sich diese mit einem Beitrag von 15 Prozent am Gesamtertrag beteiligen.

Die Abgabepflicht würde zudem durch den vorgesehenen Grenzwert von 500 000 Franken Umsatz nur 30 Prozent aller Unternehmen betreffen und für viele werde die Belastung kleiner sein als mit dem heutigen System.

Die Minderheit der Kommission, die darauf hinwies, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihre Mitarbeitenden bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten und mit der Unternehmensabgabe faktisch doppelt belastet würden, unterlag in der Abstimmung.