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Donnerstag
19.06.2014

Vermarktung

Der Ständerat hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, auch beim Online- und Versandhandel ein Widerrufsrecht einzuführen. Der Rat stimmte einer entsprechenden Anpassung im Obligationenrecht mit 23 zu 17 Stimmen zu.

«Definitionsgemäss kann die Konsumentin oder der Konsument die bestellten Waren nicht unmittelbar sehen und prüfen, bevor sie oder er den Vertrag abschliesst», leitete SP-Ständerat Claude Janiak die Diskussion ein. «Durch die Vertriebsart ist eine Informationsasymmetrie zwischen den Vertragsparteien bedingt.»

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates habe sich deshalb dafür ausgesprochen, dass das Widerrufsrecht neu nicht nur bei telefonisch, sondern bei allen im Fernabsatz geschlossenen Verträgen gelten soll.

Anderer Meinung war unter anderem der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder, der einen «wesentlichen Unterschied» zwischen dem Haustür- und dem Telefonverkauf einerseits und dem Verkauf im Internet andererseits sieht.

«Bei einem Haustür- oder Telefonverkauf spricht der Verkäufer den Kunden an, beim Onlineverkauf aber wird der Kunde selbst aktiv und besucht das Portal des Verkäufers auf seine eigene Initiative», so Minder. Ausserdem habe der Kunde genug Zeit, um sich vor dem Kauf zu informieren.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga setzte sich dagegen für die Verschärfung ein. «Es gibt eben diese grundlegende Differenz zum Einkauf im Geschäft, dass der Käufer das Produkt nicht anziehen kann», sagte sie. Es könne einfach sein, dass etwa per Fernabsatz verkaufte Schuhe nicht passen. «Da soll es doch möglich sein, dass Sie diese Schuhe zurückgeben können, das ist doch überhaupt kein Problem.»

«Dort, wo es keine Probleme gibt, schaffen wir mit diesem Artikel auch keine neuen Probleme», sagte die Bundesrätin. «Dort hingegen, wo es einseitig zulasten einer Vertragspartei - das ist in diesem Vertragsverhältnis immer die Konsumentin, weil der Anbieter sein Produkt unendlich besser kennt als die Konsumentin - Probleme gibt, können Sie mit diesem Artikel dieses Ungleichgewicht ausgleichen.»

In der Schlussabstimmung wurde die Revision des Widerrufsrechts schliesslich mit 24 zu 10 Stimmen angenommen. Zwei Parlamentarier hatten sich enthalten.