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Dienstag
10.09.2013

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Berset_Alain_Klein_Report

Der Ständerat hat der Motion von Joachim Eder (FDP) zur Lockerung der Verordnung über die Arzneimittelwerbung zugestimmt. Eder hatte gefordert, dass Zulassungsinhaber von Arzneimitteln in der Werbung erwähnen dürfen, dass das entsprechende Arzneimittel zugelassen ist.

Bisher galt die Nennung der Zulassung als unzulässiges Werbeelement und durfte nicht verwendet werden. «Die Swissmedic-Zulassung ist nun aber ein Zeichen von hoher Qualität und Sicherheit eines Produktes, das in der Werbung erlaubt werden sollte», argumentierte Eder. Die Wirkstoffe sollen künftig deshalb etwa als «behördlich genehmigtes Arzneimittel» gekennzeichnet werden dürfen.

Der Bundesrat hatte die Motion mit dem Titel «Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement» bereits im August zur Annahme empfohlen. Die Regierung befürworte ein behördliches Qualitätssiegel, welches «in der Publikumswerbung für Arzneimittel die Qualität der Produkte ausweist und gleichzeitig die Abgrenzung gegenüber anderen Produktekategorien erleichtert».

Bundesrat Alain Berset (Bild) betonte dies am Montag im Ständerat nochmals. «Um die Sache zu vereinfachen, wäre es sinnvoll, in der Werbung die Arzneimittel mit Zulassung von Swissmedic zu nennen», so Berset. Es solle aber sichergestellt werden, dass eine Kennzeichnung keine falschen Erwartungen an Qualität, Wirksamkeit und Zusammensetzung schürten. Die Motion wird nun im Nationalrat behandelt.