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Donnerstag
10.12.2020

Medien / Publizistik

Die Ruhegehalts-Regelung des Bundesrats stammt von 1989, vor Einführung der beruflichen Vorsorge.

Die Ruhegehalts-Regelung des Bundesrats stammt von 1989, vor Einführung der beruflichen Vorsorge.

Der Ständerat will die Rentenbezüge der Bundesräte neu regeln. Damit reagieren die Parlamentarier auf die Kontroverse um die nachträglichen Ruhegehaltsforderungen von alt Bundesrat Christoph Blocher.

Doch es geht dem Ständerat nicht nur um den Staub, den Blocher aufgewirbelt hat. Die Besoldungsregelung für Mitglieder der Landesregierung stammt aus dem Jahr 1989. Diese soll nun gründliche überarbeitet werden, wie der Zuger CVP-Ständerat Peter Hegglin fordert. Seinem Postulat hat der Rat am Mittwoch zugestimmt.

Die heutigen Ruhegehaltsregelungen für Magistratspersonen basieren auf Arbeitsmarktbedingungen vor Einführung der beruflichen Vorsorge (BVG). Die Bestimmungen bauen darauf auf, dass gewählte Bundesräte keine Vorsorge und nach einem Rücktritt oder der Abwahl keine Rente hatten.

Um eine solche Lücke zu verhindern, beschloss man 1989 ein Ruhegehalt, das die Bundesräte bis an ihr Lebensende erhalten, falls sie keiner «lukrativen Arbeit nachgehen», wie es umschrieben wurde. Zurzeit beläuft sich der Betrag auf 220'000 Franken, also die Hälfte eines Bundesrats-Lohns.

Der Bundesrat muss nun in einem Bericht aufzeigen, wie er die Ruhegehaltsfrage «zeitgemäss» regeln will.