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Donnerstag
07.06.2018

Werbung

Das Kleingedruckte in Werbungen ist störend

Das Kleingedruckte in Werbungen ist störend

Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion angenommen, die eine Vereinfachung der Regeln der Preisbekanntgabe verlangt. Künftig soll es nicht mehr Pflicht sein, auf jedem Werbemittel die oft kleingedruckten Preisbedingungen anzugeben.

Es passiert während der Pausen einer TV-Sendung oder beim Vorbeilaufen an einem Werbeplakat: Am Rand blitzen kleingedruckte Hinweise zum angegebenen Preis auf. Doch diese werden kaum beachtet. Besonders vor dem Fernseher sind die Informationen meistens gar nicht lesbar, da schlicht die Zeit dafür fehlt.

Das Problem brennt auch der gesamten Kommunikationsbranche «heiss unter den Nägeln», wie der Verband KS/CS Kommunikation Schweiz am Mittwoch informierte. Die an sich sinnvolle Preisbekanntgabeverordnung (PBV) sei zu komplex geworden und für Agenturen wie Auftraggeber «kaum mehr umsetzbar».

Dem Präsidenten des Verbandes, Ständerat Filippo Lombardi (CVP), ist das ein Dorn im Auge. Im letzten Jahr reichte er eine Motion ein, die diese Pflichtangaben nicht mehr für jedes Werbemittel verbindlich macht. Gemäss Lombardi soll künftig ein URL-Link oder ein QR-Code genügen, die auf weiterführende Informationen im Netz verweisen.

Die Motion wurde am Mittwoch von der kleinen Kammer mit 20 zu 13 Gegenstimmen angenommen. Lombardis Forderung wird nun an den Nationalrat weitergereicht. Zusätzlich verlangte der Tessiner Ständerat in einem Postulat, dass der Bundesrat Möglichkeiten prüft, wie die Vorschriften vereinfacht werden können.