Die Überschüsse aus den Gebührenanteilen für Veranstalter lokal-regionaler Programme sollen künftig zugunsten von Veranstaltern mit Abgabenanteil verwendet werden. Der Ständerat hat beschlossen, dass die Gelder zu einem Viertel für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden und zu drei Vierteln für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren eingesetzt werden sollen.
Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession noch dafür ausgesprochen, dass das Geld den Gebührenzahlenden zurückerstattet werden soll. Der Vorschlag des Bundesrates wurde allerdings schon damals nur knapp mit 96 zu 92 Stimmen gutgeheissen.
Nun hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates den Minderheitsantrag, der im Nationalrat noch gescheitert war, wieder aufgenommen.
«Ich denke, die Verwendung dieser Gelder vorab für die Aus- und Weiterbildung ist einfach nicht sehr zielführend», versuchte Bundesrätin Doris Leuthard den Rat zu überzeugen. «Das wäre eine einmalige Aktion, wir streben dort aber eine nachhaltige Lösung an.» Der Rat folgte aber dem Antrag der Kommission mit 33 zu 4 Stimmen.