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Donnerstag
19.06.2014

TV / Radio

Der Ständerat hat den Abgabenanteil für konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter auf 4 bis 6 Prozent erhöht. Der Rat folgte damit einem Minderheitsantrag von Georges Theiler (FDP), Peter Föhn (SVP), René Imoberdorf (CVP), Filippo Lombardi (CVP) und Markus Stadler (GLP).

Der Bundesrat sah statt der bisherigen Regelung von 4 Prozent eine Spanne von 3 bis 5 Prozent des Ertrages der Abgabe für Radio und Fernsehen vor. Im Frühjahr hatte sich allerdings bereits der Nationalrat für einen Erhöhung ausgesprochen und den Anteil auf 4 bis 5 Prozent erhöht.

«Es geht um die Frage, wie viel von diesem Gesamtertrag an die privaten Veranstalter gehen soll», fasste Bundesrätin Doris Leuthard während der Sommersession die Vorschläge zusammen. «Wir hatten hier ja in den letzten Jahren doch eine recht beträchtliche Entwicklung.»

Bevor das revidierte RTVG im Jahr 2008 in Kraft getreten sei, hätten die Gebühren zugunsten der Privaten bei rund 14 Millionen Franken gelegen. Seit 2008 seien es nun über 50 Millionen Franken, aktuell etwa 54 Millionen Franken.

Gemäss dem Vorschlag des Nationalrates würde der Anteil zugunsten der privaten Veranstalter auf etwa 67 bis 68 Millionen Franken steigen, rechnete Leuthard vor. Mit der Annahme des Antrags der Minderheit würde der Betrag sogar nochmals um 14 auf 81 Millionen Franken steigen.

«Ich denke, dass niemand von den Privaten Nein sagen wird, wenn man hier die Variante der Minderheit wählt», meinte die Bundesrätin. «Meines Erachtens ist die Variante der Mehrheit gegenüber der heutigen Gebührensituation und den heutigen Erträgen für die privaten Veranstalter doch nochmals ein erheblicher Goodwill.»

Den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates liess Doris Leuthard fallen. «Ich kann mich dem Nationalrat und der Mehrheit anschliessen», meinte sie. Der Rat folgte ihrer Empfehlung allerdings nicht und nahm den Antrag der Minderheit mit 28 zu 14 Stimmen an.