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Montag
06.02.2017

Vermarktung

Für die Schweizer Hotellerie sind die Knebelverträge mit den Online- Buchungsplattformen seit Jahren ein Ärgernis. Vor allem, dass die Vermittler die Hotels zwingen können, ihre Zimmer nicht günstiger anzubieten als die Online-Buchungsplattformen, war auch in vielen Nachbarländern in den letzten Jahren ein grosses Thema.

Nun befürwortet die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) die Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof mit neun zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen. Damit wird die enge Preisparitätsklausel, wie es die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» fordert, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verboten.

Bereits an der Sitzung vom 9. Januar 2017 hat die WAK-S eine Anhörung mit Vertretern der Wettbewerbskommission, Hotelleriesuisse und bookin.com zur Motion Bischof durchgeführt.

Nun setzte sie die Beratung fort und beschloss gegen die eingehende Preispolitik von Seiten der Buchungsplattformen aufgrund ihrer Marktmacht vorzugehen, wie die WAK-S am Freitag auf ihrer Homepage schreibt.

Mehrheitlich ist die WAK-S der Meinung, dass durch die enge Paritätsklausel die Hotellerie in ihrer Preispolitik eingeschränkt und damit der Wettbewerb behindert wird.

Weder die Konsumenten noch die Hotels, sondern nur die Plattformen würden von diesen Praktiken profitieren. Der allgemeine Nutzen der Online-Buchungsplattformen wird aber nicht in Frage gestellt, so die WAK-S weiter.

Ausserdem hat sich international die Situation letztes Jahr verändert. Alle Nachbarländer haben die enge Klausel per Gesetz oder Beschluss der Wettbewerbsbehörde verboten, oder sind daran sie zu verbieten. Im Alpenraum ist die direkte Konkurrenz der schweizerischen Hotels somit nicht an diese Klausel gebunden.

Für die WAK-S ist klar, dass die hiesigen Hotels neben der Frankenstärke nicht noch weitere Standortnachteile haben sollten. Sie hofft ausserdem, dass durch ein Verbot der engen Klausel die Kommissionen sinken, welche Hotels bei über Plattformen gebuchte Übernachtungen zahlen müssen.

Diese liegen heute bei zwölf Prozent und höher, je nach Buchungsplattform, so die WAK-S abschliessend.