Der Ständerat hat ein Widerrufsrecht bei Telefonbestellungen beschlossen. Ein solches Widerrufsrecht gab es bisher nur bei Haustürgeschäften.
Ursprünglich schlug der Ständerat vor, dass auch Verträge rückgängig gemacht werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates lehnte dies jedoch ab. Weshalb der Ständerat das Geschäft zur Anpassung an seine Rechtskommission zurückschickte.
Am Donnerstag stimmte die kleine Kammer dem stark entschlackten Gesetz zu. Neben einem Widerrufsrecht für den Telefonhandel wird die Widerrufsfrist von heute sieben auf künftig 14 Tage verlängert und damit den in der EU geltenden Regeln angepasst.