Behörden und Stimmberechtigte sollen das Abstimmen per Mausklick üben können. Nach dem Nationalrat befürwortet auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates Pilotversuche mit der elektronischen Stimmabgabe. Eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wird es dem Bundesrat erlauben, im Einvernehmen mit Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt das «e-voting» zu erproben. Dabei müssen die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sein.
Einverstanden erklärte sich die SPK mit der Schaffung eines Parteienregisters. Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund können sich amtlich registrieren lassen und geniessen dann Erleichterungen bei der Wahlvorbereitung. Ihre Wahlvorschläge müssen nicht mehr von einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter unterzeichnet sein.
Dienstag
14.05.2002