Die Rechtskommission (RK) des Ständerates widersetzt sich dem Bundesrat: Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen bekämpft sie die Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht, weil der Text unklar und nur schwer umsetzbar sei. Die im Mai 2006 von der Zürcher FDP eingereichte Initiative will die Verbandsbeschwerde ausschliessen, wenn ein Projekt vom Volk oder vom Parlament bewilligt worden ist. Der Bundesrat hatte sich im September 2006 noch dagegen ausgesprochen, seine Meinung im Mai 2007 dann aber geändert.
Mit ihrem Entscheid nimmt die RK die Bedenken auf, die auch der Bundesrat in seiner Botschaft nicht verschweigt. Wegen des unklaren Textes lasse sich die Tragweite des Volksbegehrens nicht abschätzen, erklärte RK-Präsident Franz Wicki (CVP/LU) am Dienstag vor den Medien in Bern. Laut Wicki greift die Initiative auch ins kantonale Staats-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht ein. Die Kommissionsmehrheit verweist zudem auf die vom Parlament beschlossenen Einschränkungen der Verbandsbeschwerde, die als eine Art indirekter Gegenvorschlag zur Initiative Mitte 2007 in Kraft getreten sind.
Dienstag
06.11.2007




