Der Ständerat hat am Donnerstag beim umstrittenen Thema «Werbung für Wein und Bier» dem Nationalrat nachgegeben und in der Einigungskonferenz einen Ablehnungsantrag mit 103 zu 69 Stimmen verworfen. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) wird demnach so geändert, dass neben den lokalen Radio- und TV-Sendern neu auch die nationalen Programme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie die Schweizer Werbefenster von ausländischen Fernsehanbietern Werbung für leichte Alkoholika ausstrahlen dürfen.
Den Ausschlag gegeben hat am Donnerstag der Wille des Parlaments, am EU-Filmförderungsprogramm Media festzuhalten, das die im Ausland ausgestrahlten Werbefenster einzig den Gesetzen im Land des Senders unterstellt. Unter diesem Programm erhält das Schweizer Filmwesen vorerst bis 2013 jährlich 10 Millionen Franken. Religiöse und politische Werbung sowie Werbung für Spirituosen und Mischgetränke bleiben hingegen verboten. - Schon vergangene Woche hatte sich SRG-Generaldirektor Armin Walpen optimistisch für das kommende Jahr gezeigt - die Filme des Klein Reports zur Verlegertagung: Ausblick für 2009/2010
Donnerstag
24.09.2009



