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Montag
16.10.2023

Medien / Publizistik

Der «Stadt-Anzeiger» wird ab 2024 in alle Opfiker Haushaltungen verteilt... (Bild: Screenshot stadt-anzeiger.ch)

Der «Stadt-Anzeiger» wird ab 2024 in alle Opfiker Haushaltungen verteilt... (Bild: Screenshot stadt-anzeiger.ch)

Der Opfiker Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, jährlich 380'000 Franken in den «Stadt-Anzeiger» zu investieren, wie die Lokalinfo AG in der Ausgabe vom Donnerstag berichtet hat. Die Zeitung wird ausserdem noch digitaler.

Neu erscheint der gedruckte «Stadt-Anzeiger» ab 2024 alle zwei Wochen am Donnerstag. Dabei wird er gratis in sämtliche Opfiker Haushaltungen verteilt. Gemäss dem Grundsatz «digital first» erscheinen die Beiträge zuerst in der «Stadt-Anzeiger»-App sowie auf der Website stadt-anzeiger.ch. Die Beiträge sind aber auch im gedruckten «Stadt-Anzeiger» alle zwei Wochen im Briefkasten zu finden.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten von 380'000 Franken lassen sich durch die neue Erscheinungsweise sowie den Ausbau des Online-Angebots erklären. Die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Opfikon könne aber nur vermuten, dass die um 80'000 Franken höheren Kosten die fehlenden Abo-Einnahmen kompensieren sollen.

«Es geht nicht nur um fehlende Abos, sondern auch um höhere Druck- und Verteilkosten», wie Stadtpräsident Roman Schmid im Rat erläuterte. Die zeitnahe Publikation im Internet koste zwar eine Stange Geld, was es aber wert sei. «Wir müssen alle in unserer Stadt erreichen können», so Schmid weiter.

«Die elektronische Ausschreibung wurde zwar über 20 Mal heruntergeladen und es gingen auch Fragen dazu ein. Unter anderem von Medienhäusern im Berner Oberland. Tatsächlich offeriert habe jedoch nur die Lokalinfo AG, und sie erfüllte alle Anforderungen des Stadtrates», führte der Opfiker Stadtpräsident zudem aus.

Die Zeitung ist seit 1961 amtliches Publikationsorgan der Stadt. Dies bedeutet, dass hier sämtliche amtlichen Mitteilungen abgedruckt werden, welche die Verwaltung von Gesetzes wegen publizieren muss: Baugesuche, Beschlüsse des Stadt- und des Gemeinderates, Abstimmungsresultate, Verkehrsanordnungen und dergleichen mehr.

So kann das Stimmvolk gegebenenfalls Einsprachen oder andere Rechtsmittel dagegen ergreifen. Durch das seit 2018 gültige neue Gemeindegesetz ist es aber nicht mehr zwingend, dass Amtliches gedruckt werden muss, es kann auch ausschliesslich im Internet publiziert werden.

Die Stadt Opfikon macht von dieser Möglichkeit ab kommendem Jahr Gebrauch. Mit dem Beschluss behält sie aber für alles Übrige eine Zeitung für Opfikon, wie die Lokalinfo AG abschliessend schreibt.