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Dienstag
29.03.2022

IT / Telekom / Druck

Die wirtschaftliche Situation in der grafischen Industrie bleibt schwierig. Umso wichtiger sind den Sozialpartnern weiterhin gute Arbeitsbedingungen...          (Bild: Syndicom)

Die wirtschaftliche Situation in der grafischen Industrie bleibt schwierig. Umso wichtiger sind den Sozialpartnern weiterhin gute Arbeitsbedingungen... (Bild: Syndicom)

Die Gewerkschaften Syndicom und Syna sowie der Arbeitgeberverband Viscom haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Dieser sichert für die Jahre 2023 und 2024 stabile Arbeitsbedingungen, wie die Verbände am Montag mitgeteilt haben. 

Die wirtschaftliche Situation in der grafischen Industrie bleibe schwierig, gerade auch aufgrund gestiegener Papierpreise. «Umso wichtiger ist es den Sozialpartnern, weiterhin gute Arbeitsbedingungen zu garantieren.»

Dem GAV Grafische Industrie unterstehen zirka 350 Betriebe in der ganzen Schweiz. Vertreten werden sie von den Sozialpartnern Angelo Zanetti, Zentralsekretär Syndicom, Migmar Dhakyel, Zentralsekretärin Syna sowie Thomas Gsponer, Direktor Viscom.

Im neuen GAV wurden inhaltliche Präzisierung zum Vaterschaftsurlaub und zur 42-Stundenwoche sowie redaktionelle Anpassungen vollzogen. Die materiellen Inhalte bleiben unverändert. Hierzu gehören beispielsweise die Mindestlöhne und die fünf bis sechs Wochen Ferien pro Jahr. Analog zur Bundesregelung gibt es zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Lohnfortzahlung wird zu 100 Prozent gewährt und auf Wunsch der Mitarbeitenden können zusätzlich zwei unbezahlte Wochen bezogen werden. Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Sie kann mit einer betrieblichen Vereinbarung auf 42 Stunden erhöht werden.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Grund- und Weiterbildung bleibt ebenfalls bestehen und somit auch die Weiterführung des gemeinsamen Weiterbildungsinstituts Helias. Dieses Bildungsangebot kann von allen dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Mitarbeitenden genutzt werden. Ein Kurs pro Jahr ist gratis und kann während der Arbeitszeit besucht werden.