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Montag
11.11.2019

Medien / Publizistik

Gebot der «Staatsferne der Presse» verletzt...

Gebot der «Staatsferne der Presse» verletzt...

Nicht nur Werbetreibende ahmen journalistische Formen nach, auch der Staat tut es: Die Stadt Dortmund hat auf ihrer offiziellen Website selber Journalismus betrieben. Jetzt ist sie von einem Gericht zurückgepfiffen worden.

Der Staat dürfe sich «nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse bewegen», erklärte das Dortmunder Landgericht laut den «Ruhr Nachrichten» am Freitag. Die umstrittene städtische Website unterscheide sich nicht wesentlich vom Angebot eines privaten Nachrichtenportals. Dies wertete das Gericht als «Verstoss gegen das Gebot der Staatsferne der Presse».

Unzulässig sei zum Beispiel, wenn die Stadtbehörde mit eigenen Reportern von der Meisterfeier von Borussia Dortmund oder über ein nicht-städtisches Hospiz berichte. In der verhandelten Website-Version von 2017 war auch Werbung eingebunden.

Geklagt hatte der Verlag der «Ruhr Nachrichten». In dem städtischen Journalismus sah er unter anderem einen Verstoss gegen die Verfassung und gegen Wettbewerbsregeln.

«Die durch unsere Verfassung garantierte Meinungsfreiheit funktioniert nur, wenn sie frei ist von jeglicher staatlicher Manipulation», sagte der klagende Verleger Lamber Lensing-Wolff nach der Urteilsverkündung.

Es müsse klar sein, dass eine Gemeinde «kein selbst geschaffenes presserechtliches Korrektiv aufbauen» dürfe, «weil ihr die sonstige Pressearbeit zu kritisch oder lückenhaft erscheint».

Das Urteil sei «ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten», begrüsste der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger den Entscheid.