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Mittwoch
16.10.2013

Medien / Publizistik

Rocchi_LudovicBundesgerichtKlein_Report

Die Neuenburger Staatsanwaltschaft zieht den Fall um die Hausdurchsuchung bei «Le Matin»-Journalist Ludovic Rocchi (Bild) weiter ans Bundesgericht.

Das Kantonsgericht Neuenburg hatte in seinem Urteil diese Hausdurchsuchung vom 13. August als «unverhältnismässig und illegal» bezeichnet und verlangt, dass die beschlagnahmten Unterlagen und fünf Notebooks an den Journalisten zurückgeben werden. Hintergrund des Vorfalles waren Artikel über die Plagiatsaffäre an der Universität Neuenburg, die Rocchi veröffentlich hatte.

Die  Staatsanwaltschaft hielt am Montag in einer Medienmitteilung fest, dass diese Affäre für die Öffentlichkeit nicht von derart grossen Interesse sei, dass gerechtfertigt wäre, sie in der Presse zu behandeln, bevor die Behörden über den Fall entschieden hätten.

Oberstaatsanwalt Pierre Aubert betonte, dass es bei der Aktion der Staatsanwaltschaft nicht um eine Vergeltungsmassnahme gegenüber einem neugierigen Journalisten gegangen sei, sondern darum, eine namhafte Person zu schützen.