Der «Zeit»-Chefredaktor Giovanni di Lorenzo ist nach der Wahl des Europaparlamentes ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Dies nicht etwa wegen eines Berichtes in der Zeitung, sondern weil der Doppelbürger am Wochenende zweimal gewählt hatte, einmal als Deutscher und einmal als Italiener.
Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Hamburg eingemischt und ermittelt wegen Verdachts auf Wahlfälschung. Die Behörden haben die doppelte Stimmabgabe aber nicht selbst bemerkt, di Lorenzo hatte dies am Sonntagabend offenherzig im ARD-Talk bei Günther Jauch bekannt gegeben. Allerdings war der «Zeit»-Chefredaktor der Ansicht, dass er als Doppelbürger legal zweimal wählen darf.
Ein Blick auf das eigene Onlineportal hätte ihm den Fauxpas erspart. «Jeder Wähler darf ein und nur ein Mal wählen. Wer zwei Mal wählt, kann nach Paragraf 107 des Strafgesetzbuches wegen Wahlfälschung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden», hiess es bereits vor den Wahlen in einem Bericht auf «Zeit Online» klar und deutlich.