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Sonntag
11.05.2003

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Rolf Breuer, den ehemaligen Chef der Deutschen Bank, wegen dessen Äusserungen über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe wieder aufgenommen. Die Ermittlungen wurden im Herbst eingestellt, da die Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung feststellte, worauf die Rechtsanwälte von Leo Kirch Beschwerde einlegten. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte einen Bericht des Magazins «Focus», dass sie das Verfahren wegen Verstosses gegen das Kreditwesengesetz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt zurückgeleitet habe.

Das Landgericht München hatte Rolf Breuer im Februar zu Schadenersatz an Kirch verurteilt, weil Breuer mit seinen umstrittenen Äusserungen über die Kreditwürdigkeit der Kirch Gruppe gegen die Verschwiegenheitspflicht der Banken verstossen habe. Der Bankier hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.