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Sonntag
12.05.2013

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat Strafbefehle gegen drei Tessiner Journalisten erlassen. Die drei hatten in der Berichterstattung über ein Paar aus Lugano, das tot in seiner Wohnung entdeckt wurde, die Namen und Fotos der Opfer bekannt gemacht. Bei den drei Journalisten handelt es sich um zwei Mitarbeiter der TV-Nachrichtensendung «Il Quotidiano» der RSI und einen Mitarbeiter der Zeitung «Il Caffè».

Der Presserat hatte eine Beschwerde gegen die Veröffentlichung der persönlichen Daten der Opfer bereits im März gutgeheissen. Der Presserat kam zum Schluss, dass die Privatsphäre der einzelnen Personen nicht respektiert worden sei, weil kein öffentliches Interesse bei der Publikation bestanden habe.