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Sonntag
17.05.2015

Medien / Publizistik

Der deutsche Komiker Karl Dall hat ein Problem weniger: Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, seinen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und versuchter Nötigung nicht ans Obergericht weiterzuziehen. Da die Klägerin aber in Berufung geht, muss sich Dall trotzdem vor der nächsten Instanz verantworten.

Auch wenn sich an der Berufung nichts ändere, da die Klägerin daran festhalte, sei der Entscheid der Staatsanwaltschaft ein deutliches Zeichen, sagte Dalls Anwalt Marc Engler dem Klein Report am Freitag. «Der Entscheid ist ein moralisches Zeichen. Der Staatsanwalt hatte zunächst Berufung angemeldet und ist nach Durchsicht des Urteils des Bezirksgerichts offensichtlich von dem Freispruch überzeugt.»

Die Klägerin ist eine Solothurner Journalistin, die angibt, von Karl Dall im September 2013 in seinem Zimmer im Zürcher Renaissance-Hotel vergewaltigt worden zu sein. Der Komiker sei im Schlaf über sie hergefallen, gab sie zu Protokoll.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Entertainer freigesprochen, weil es in den Aussagen der Frau Ungereimtheiten sah. Schon seit Jahren habe diese Prominente gestalkt und auch bedroht. Unter anderen auch Musiker Udo Jürgens. Die Frau war bereits zwei Mal schuldig gesprochen worden, weil sie bekannte Männer verfolgt und bedroht hatte.

Das Bezirksgericht hielt aber trotz Freispruch fest, dass auch gewisse Aussagen Dalls nicht überzeugend und widersprüchlich seien, glaubte ihm aber insgesamt. Der 74-Jährige hatte die Vergewaltigungsvorwürfe stets vehement bestritten.

Der Verhandlungstermin am Obergericht steht noch nicht fest. Karl Dalls Anwalt ist aber zuversichtlich: «Aufgrund des Urteils des Bezirksgerichts, schaue ich der Verhandlung am Obergericht optimistisch entgegen», so Engler.