Ende gut, alles gut: Eine inzwischen pensionierte Journalistin bekam nach sechsjährigem Prozess in letzter Instanz Recht und kann nun mit einer hübschen Summe rechnen. Das «St. Galler Tagblatt» muss seiner ehemaligen Lokalredaktorin 57 846 Franken (nebst Zins zu 5%) nachzahlen - eine stattliche Summe. Die ehemalige Journalistin hatte wegen Lohnungleichheit geklagt und vom Bundesgericht Recht bekommen.
Während der Dauer der Gerichtsverfahren hatte die Redaktorin gekündigt. Zwölf Jahre lang war sie beim «Tagblatt» angestellt gewesen. Auslöser für den Rechtsstreit war die Anstellung eines gleichaltrigen Kollegen und Quereinsteigers, der vom ersten Arbeitstag an 1 600 Franken mehr Lohn bekommen hatte, als die Redaktorin mit drei Jahren Berufserfahrung.
Das Urteil des Prozesses ist bereits im November bekannt geworden, nun liegen aber die konkreten Zahlen vor: Neben den 58 000 Franken an die ehemalige Redaktorin muss das «Tagblatt» zudem 37 250 Franken für das erst- und zweit instanzliche Verfahren im Kanton St. Gallen berappen. Gegen diesen Entscheid kann das «Tagblatt» Berufung einlegen. Seine Chancen stehen aber schlecht, denn es kann nur eine Verletzung des Bundesrechtes und eine Verletzung der Staatsverträge geltend machen.
Trotz des Sieges endete der Rechtsstreit für die Journalistin in einer Groteske: «Der Schweizerische Verband der Journalisten hat in den letzten sechs Jahren für den Prozess mehr Geld ausgegeben, als wir jetzt bekommen», so die ehemalige Redaktorin zum Klein Report. Wieviel dies genau war, konnte der Verband nicht sagen. Wenn nicht zuletzt entschieden worden wäre, dass der Redaktorin wegen «mangelnder Layoutkenntnisse» auch noch 400 Franken monatlich ab September 1997 abgezogen werden, hätte sie mehr zurückerstattet bekommen.
Nebenbei: Der Chef des ehemaligen «Bodensee Tagblattes», der den inkriminierten Vertrag aufsetzte, wurde vor wenigen Wochen für die CVP in den Arboner Stadtrat gewählt, wo er seit Mai für die Finanzen der Stadt verantwortlich ist.
Montag
12.05.2003