Content:

Donnerstag
29.08.2002

Im Streit zwischen dem St. Galler Tagblatt (SGT) und der Radio/Tele Top um Gratis-Inserate für die SGT-Sender TeleOstschweiz und Radio Aktuell hat das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) einen Entscheid gefällt. Laut einem SGT-Communiqué vom Donnerstag hat die Weko «keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung» gefunden. Doch so einfach ist die Sache nicht: Gemäss Kartellrecht kann sich nämlich nur missbräuchlich im Sinn dieses Gesetzes verhalten, wer eine marktbeherrschende Stellung hat. Dies sei im Fall des SGT «zumindest fraglich». Sie habe zwar eine «vielleicht marktbeherrschende Stellung im Zeitungsmarkt», mangels Konkurrenzdruck von Plakaten, Direktwerbung, Internet und Eventwerbung aber nicht generell im ganzen Werbemarkt. Im weiteren hatte die Weko zu prüfen, ob das SGT die Konkurrenz mit systematischen Preisunterbietungen (Dumpingpreise) benachteiligt habe. Diese Voraussetung könne «als erfüllt gelten», sagt das Weko-Sekretariat. Schliesslich befasste sich die Weko mit der Frage, ob das SGT seine Preise wieder anheben könnte, «sobald der Konkurrent den Markt verlassen hat». Dies zu prüfen erübrige sich aber, da dies offensichtlich nicht der Fall sei.

«Mit anderen Worten» kommentiert Günter Heuberger von Radio/Tele Top die Weko-Stellungnahme gegenüber dem Klein Report, «müsste die Weko eigentlich einen Gesetzesverstoss feststellen, aber erst dann, wenn es dem SGT gelungen wäre, uns aus dem Markt zu drängen - grotesk.» Seine Schlussfolgerung deshalb: «Das Kartellrecht ist offensichtlich nicht geeignet, um unser Anliegen zu beurteilen.» Damit geht der Streit vor den Gerichten zwischen den beiden Ostschweizer Kontrahenten anderswo weiter: «Es läuft noch ein Verfahren vor Handelsgericht wegen Verletzung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb», sagt Heuberger. Dabei geht es um Vorwürfe des SGT, Heuberger sei ein «Mini-Berlusconi» und auf seinen Sendern würden «Abfall-Produkte» verbreitet. Mehr dazu: Radio-Top-Chef gegen Querwerbung