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Donnerstag
09.01.2014

IT / Telekom / Druck

Eine ehemalige Küchenaushilfe in einem Altersheim ist von der St. Galler Staatsanwalt zu einer Busse verurteilt worden. Die Frau hatte unbefugterweise Bilder einer Toten auf Facebook veröffentlicht, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie wurde der Störung des Totenfriedens und der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig gesprochen.

Die hochgeladenen Bilder zeigten eine im Heim verstorbene Frau, die die Täterin gemäss der Behörde zuvor selbst beziehungsweise zusammen mit einer Kollegin im Zimmer der Verstorbenen aufgenommen hatte. Unter die Bilder soll sie auf dem sozialen Netzwerk makabre Kommentare wie «I'm the soul taker» hinterlassen haben.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hatte im März 2013 ein Strafverfahren eröffnet. Dieses ist zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen. Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von 1200 Franken.