Die SRG hatte bereits im Geschäftsbericht 2011 angekündigt, dass sie die Leistungen für Sinnesbehinderte weiter verbessern will. Nun wird die SRG am Mittwoch eine Vereinbarung mit sieben Sinnesbehinderten-Interessenverbänden unterzeichnen. Die Vereinbarung soll von 2012 bis 2017 gültig sein.
Wichtigste Neuerung ist, dass die untertitelten Fernsehsendungen künftig auch im Internet mit Untertiteln abrufbar sein werden. Zudem will die SRG die Untertitelung von Sportsendungen ausbauen. Die Fernsehsender sind daran, die IT-Infrastruktur entsprechend aufzurüsten. Die SRG will auch die Qualität der Untertitel verstärkt überwachen und verbessern.
Während die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) den quantitativen Rahmen vorgibt, regelt die Vereinbarung zwischen der SRG und den Sinnesbehinderten-Verbänden den Inhalt der Leistungen. Da die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und der SRG reibungslos funktionierte, verzichtet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf eine Präsizierung der Verordnung.