Die Gebührenbefreiung aller AHV- und IV-Bezüger seit dem 1. August 2001 führt zu jährlichen Ausfällen von bis zu 50 Millionen Franken in der Kasse der SRG SSR idée suisse. Nun hat der Zentralratsausschuss dem Zentralrat der SRG SSR idée suisse eine Antragsvorlage für den Bundesrat zur Anpassung der Radio- und TV-Gebühren unterbreitet. Per 1. Januar 2003 sollen demnach Erhöhungen von durchschnittlich 5% beantragt werden 65 Rappen für das Radio, 1.10 Franken für das Fernsehen. Auch bei SRG SSR idée suisse macht sich ein Rückgang der Werbeeinnahmen bemerkbar, dem das Unternehmen mit Eigenanstrengungen bei den Kosten begegnet. Da die Entwicklung der Empfangsgebühren ebenfalls unter den Erwartungen liege, könne die SRG SSR die Ausfälle aufgrund der Gebührenbefreiung nicht aus eigener Kraft bewältigen, hiess es am Donnerstag in einer Medienmitteilung: «Die SRG SSR zeigt Verständnis für sozialpolitische Massnahmen, ist jedoch der Meinung, dass Sozial- und Medienpolitik klar zu trennen ist». Die Gebührenerhöhung sei als Überbrückung gedacht, bis in der Sozialgesetzgebung eine Lösung gefunden ist. Der Zentralrat befindet am 3. Dezember 2001 über den Antrag. Mehr dazu:SRG SSR idée suisse will sparen und Weniger TV-Gebühren für arme Rentner
Donnerstag
22.11.2001