Der Verband Schweizer Medien zeigt sich in seiner Stellungnahme zur geplanten Änderung der SRG-Konzession grunsätzlich zufrieden. Forderungen hat der Verlegerverband vor allem bezüglich der Textbeiträge, die er noch stärker reguliert sehen möchte.
Während die SRG die Beschränkung der Textlänge auf maximal 1000 Zeichen für willkürlich hält, wünscht sich der Verband Schweizer Medien eine noch strengere Regelung: «Beiträge mit 1000 Zeichen ohne Leerschläge sind bereits Texte in einer Länge, die Onlinezeitungsartikeln durchaus entsprechen.» Damit würde der SRG erlaubt, ein direktes News-Konkurrenzprodukt zu privaten Medienhäusern zu erschaffen», meint der Verband, der eine Maximallänge von 600 Zeichen inklusive Leerschläge für «absolut ausreichend» hält, «um wichtige Nachrichtenereignisse abzudecken».
Weiter fordert der Verlegerverband, dass nicht wie vorgesehen zwei Drittel der Textbeiträge auf den SRG-Onlineseiten, sondern 80 Prozent Sendungsbezug aufweisen müssen. Zudem müsse dieses Kriterium klar definiert werden: «In zeitlicher Hinsicht wird beantragt, festzustellen, dass ein aktueller Sendungsbezug gegeben ist, wenn ein längerer Textbeitrag nicht mehr als 30 Minunten vor und nicht mehr als 30 Minuten nach der Ausstrahlung einer thematisch verbundenen Sendung publiziert wird.»
Auch soll eine Sendung ein «Mindestmass an Eigenleistung» voraussetzen und «über das Angebot reiner Nachrichtensender wie Radio SRF 4 oder struktureller Kurznachrichtensendungen, die stündlich oder öfter ausgestrahlt werden», hinausgehen, so der Verband. Nur damit könne verhindert werden, dass die vom Bakom vorgeschlagene Systematik «nicht von der SRG unterlaufen werden kann».
Im Gegenzug zur Erweiterung des Spielraums der SRG im Internet erwarten die Verleger von der SRG zudem einen Vorschlag, «der die Verbreitung ihrer öffentlich finanzierten Audio- und Videoinhalte auch über die Websites der privaten Medienhäuser ermöglicht». Damit könne eine möglichst weitgehende Verbreitung der Programme erreicht und der SRG eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden.
Überwacht werden soll die SRG im Onlinebreich nach Ansicht des Verbands Schweizer Medien durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bakom, der SRG und der privaten Medienanbieter. Zwei Jahre nach der Konzessionsänderung soll die Gruppe die neuen Rahmenbedingungen überprüfen und gegebenenfalls Anpassungsvorschläge erarbeiten lassen.