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Donnerstag
16.07.2009

Das Westschweizer Radio RSR darf seinen Namen «Radio Suisse Romande» als geistiges Eigentum schützen lassen. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie es in einem Urteil heisst. Das Institut für geistiges Eigentum hatte den Eintrag ins Markenregister abgelehnt, mit der Begründung, Radio Suisse Romande sei ein rein beschreibender Ausdruck und müsse auch anderen Radiostationen zur Verfügung stehen.

Das Bundesgericht hingegen ist der Ansicht, dass der Name zwar beschreibend ist, aber trotzdem nicht zwingend freigehalten werden muss. Zudem habe sich das Radio Suisse Romande mit seiner Marke beim Publikum etabliert. Deshalb hat das Gericht die Eintragung angeordnet.