Jetzt sind wir schon so weit: Die aus Staatsgeldern finanzierte SRG ruft den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft an - jene Institution, welche sie füttert. «Case of Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft vs. Switzerland» nennt sich das im Strassburger Amtsenglisch, und natürlich wird die Schweiz verurteilt, es wäre ja auch nichts anderes zu erwarten gewesen.
Das Ganze dreht sich um die Frauenstrafanstalt Hindelbank und eine verurteilte Mörderin, welche die «Rundschau» von SF interviewen wollte. Dies wurde ihr von der Gefängnisdirektion verwehrt; das Bundesgericht besätigte den negativen Entscheid, worauf die SRG nach Strassburg rannte. Dort hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Woche nun entschieden, dass die Verweigerung der Drehbewilligung die Informationsfreiheit gemäss Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK verletzt habe. Immerhin: Nur fünf der sieben Richter trugen den Entscheid mit, die Schweizerin Helen Keller und die Deutsche Angelika Nussberger votierten dagegen.
Laut der Mehrheit der Strassburger Richter haben die eidgenössischen Instanzen nicht ausreichend geprüft, ob das Filmverbot tatsächlich nötig gewesen wäre.