Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bringe die Gefahr der Bevormundung der TV- und Radio-Macher in der Schweiz durch Staat und Verwaltung, sagte Hans Fünfschilling, Präsident der Radio- und Fernsehgesellschaft DRS (SRG Deutschschweiz), bei der Präsentation von Geschäftsbericht und Rechnung für das Jahr 2002. Zwar verspreche der Gesetzesentwurf einen starken Service public und eine starke Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG); die konkreten Regulierung laufe aber «in vielem Gefahr, die gute Idee ins Gegenteil zu verkehren», warnte Fünfschilling.
Was die SRG bisher in eigener Initiative und Verantwortung entwickelt und mit Erfolg betrieben habe, werde künftig tendenziell von Gesetzes wegen entweder obligatorisch, bewilligungspflichtig oder verboten sein. Die SRG SSR soll weniger Freiraum als frühere Regiebetriebe des Bundes erhalten. Sie könne kaum noch strategische Weichen stellen, ohne die Zustimmung des Bundesrates oder der Verwaltung einzuholen. Unternehmerische Entscheidungen, die bisher in der Kompetenz und Verantwortung ihrer Organe lagen, können ihr entzogen werden - dies nur schon auf den Verdacht hin, dass andere Medienunternehmen tangiert werden könnten. Durch gesetzliche Auflagen, konzessionsrechtliche Vorschriften und sich abzeichnende Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten werde die SRG in ihrer Entwicklung mit bisher unbekannter Präzision von Staat und Verwaltung fern- und feingesteuert. Ihre Organe - primär und vor allem die Gremien der Trägerschaft - werden bevormundet.
Aus all dem folgerte Präsident Fünfschlling: «Korrekturen am Gesetzesentwurf sind nötig.» Verantwortung gehört dorthin, wo sie wahrgenommen werden kann. Nicht der Bundesrat und schon gar nicht die Verwaltung solle die unternehmerischen Entscheidungen im Bereich von Radio und Fernsehen treffen, sondern die Unternehmen selbst und ihre leitenden Organe. Für den Service public, sprich für die SRG, müsse dies grundsätzlich genauso gelten wie für alle anderen auch. Auch sie sei primär ein Unternehmen, das sich am Markt behaupten muss. Auch sie habe leitende Organe, die ihre Verantwortung wahrzunehmen wissen.
Das Jahr 2002 hat die Radio- und Fernsehgesellschaft DRS mit einer positiven Bilanz abgeschlossen. Der Marktanteil von Radio DRS ist auf 60% gestiegen, derjenige des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz auf über 35%, am Abend sogar auf über 44%. Auch die Finanzen sind im Lot: Das Radio DRS erzielte bei einem Umsatz von 186,2 Mio. Franken (+ 5,4 Mio.) einen Überschuss von 700 000 Franken (Vorjahr 1,5 Mio. Franken). Das Fernsehen DRS erzielte einen Umsatz von 495,2 Mio. Franken (- 6,9 Mio.) und einen Überschuss von 1,4 Mio. Franken (Vorjahr: 5,9 Mio.).
Donnerstag
22.05.2003