Das SRF hat einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI zu einer «Arena»-Sendung ans Bundesgericht weitergezogen. In der Sendung vom 27. April 2012 diskutierten Soziologieprofessor Ueli Mäder, Verleger Roger Köppel, Ökonom und Publizist Ruedi Strahm und Daniel Straub, Mitinitant der Grundeinkommen-Volksinitiative, über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Schweiz. Martha Beéry-Artho, Gründerin der IG Frau und Museum, hatte daraufhin bei der UBI Beschwerde eingelegt, da die Frauen in der Sendung untervertreten gewesen seien.
Sie monierte, dass die Sicht der Frauen in der Diskussion fast gänzlich gefehlt und Frauen nur in 3 von 75 Minuten der Sendung das Wort erhalten hätten. Der für die Meinungsbildung zur Initiative bestimmende erste Eindruck des Publikums sei massgeblich durch die Abwesenheit von Frauen im engsten Diskussionskreis bestimmt worden, so die Beschwerdeführerin.
Die UBI folgte der Argumentation der Beschwerdeführerin und hielt fest, dass die Debatten regelmässig die Erwerbstätigkeit betroffen, dass die unbezahlte Arbeit - die Frauen stärker betreffe - hingegen weitgehend ausgespart worden sei. «Selbst als gegen Ende der Sendung ein Vertreter der Initianten seine Hoffnung äusserte, die Frauen könnten der Initiative zum Durchbruch verhelfen und der Moderator danach drei Frauen aus dem Publikum etwas unvermittelt dazu befragte, blieb eine entsprechende Debatte aus», heisst es im Entscheid der UBI.
Die Beschwerdeinstanz hatte in der Folge einstimmig festgestellt, dass die «Arena»-Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 RTVG verletzt hat. Mit dem Entscheid ist die SRG nicht zufrieden. «Die SRG hat diesen Fall an das Bundesgericht weitergezogen», bestätigte Daniel Steiner, stellvertretender Leiter der SRG-Unternehmenskommunikation, gegenüber dem Klein Report einen Bericht von «Infosperber». «Wir sind der Ansicht, dass es sich dabei um keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots handelt.»
Am 6.3.2013: So sieht es die UBI: «Arena» zum bedingungslosen Grundeinkommen war nicht sachgerecht