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Dienstag
22.06.2021

TV / Radio

Besuch von Klimaaktivisten bei der Credit Suisse... (Bild © Grève du Climat - Suisse)

Besuch von Klimaaktivisten bei der Credit Suisse... (Bild © Grève du Climat - Suisse)

Ein Klimaaktivist hat vor zwei Jahren die Titelseiten des IPCC-Reports über den Klimawandel an die Hausfassade der Credit Suisse (CS) in Genf geklebt. Der Report zeigt deutlich die sich schnell verändernde Klimasituation.

Mit der Aktion wollte der Aktivist nach eigenen Aussagen auf den Umstand hinweisen, dass weder die Politik noch die Credit Suisse ihren jeweils eigenen Worten und Versprechungen zum Klimawandel anlässlich des Pariser Abkommens Taten hätten folgen lassen. Die Schweizer Grossbank habe ihr Engagement bei fossilen Brennstoffen seither sogar noch erhöht, wie verschiedene Studien und Gutachten belegten.

Der Presserat über den Klimaaktivisten, der am 11. Januar 2021 selber zum Beschwerdeführer über die darauffolgende Berichterstattung wurde, mit den Worten: Weiter habe er «mit abwaschbarer Kreidefarbe und einer Schablone einzelne rote Hände an die Fassade gespritzt, um auf die Opfer dieser Politik hinzuweisen.»

Am 14. Oktober 2020 veröffentlichte die Webseite srf.ch einen Artikel gezeichnet mit «sda/from;fulu» mit dem Titel «Genfer Kantonsgericht gibt Klimaaktivist Recht». In den Grundzügen ging es um die Aufhebung des Urteils in zweiter Instanz. Die Verurteilung des Klimaaktivisten wegen Sachbeschädigung wurde aufgehoben.

Der Presserat zum Sachverhalt: «Das Kantonsgericht habe ihm nun aber Recht gegeben bei seiner Argumentation, wonach die unmittelbare Gefahr des Klimawandels ihn in einen ‚rechtfertigenden Notstand‘ gebracht habe. Den Text illustriert das Foto einer grossflächig mit roter Farbe verschmierten Credit Suisse-Filiale. Fassade, Säule, Fenster und Logo sind mit gespritzten grossen roten Farbstrichen beschädigt.»

Am Tag der Veröffentlichung auf der Webseite von srf.ch sendete Radio SRF im «Rendez-vous» auf SRF 1 und 2 ein Moderationsgespräch von Ivana Pribakovic mit der Genfer Korrespondentin von Radio SRF, Barbara Colpi, über den gleichen Sachverhalt.

In der Beschwerde vom 11. Januar 2021 heisst es: «SRF habe sowohl online wie auch im Radiogespräch von ‚verschmieren‘ gesprochen, was auf die Aktion des Freigesprochenen nicht zutreffe. Der habe zwar regelmässige Symbole angebracht, aber nichts verschmiert. Die entsprechende Charakterisierung im Text verstosse gegen die Ziffer 3 (Entstellungsverbot).»

Unrichtig sei auch, wenn die Berichterstatterin im Radiobeitrag sage, es könne straffrei davonkommen, wer «eine» – also irgendeine – Fassade «verschmiere».

Und weiter: «Das Gericht habe sich mit den Gutachten zur Politik der CS auseinandergesetzt und festgestellt, dass es zutreffe, wenn der Angeklagte auf Widersprüche zwischen Ankündigungen und effektivem Handeln bei dieser spezifischen Bank hinweise. Der Aktivist habe also nicht irgendeine Fassade ‚verschmiert‘. Auch sei falsch, wenn gesagt werde, dass laut Gericht der Klimanotstand eine Sachbeschädigung rechtfertige. Das Gericht sage vielmehr, dass eher das Rechtsgut ‚unversehrtes Eigentum‘ als dasjenige der ‚körperlichen Unversehrtheit‘ geopfert werden dürfe. Die entsprechende falsche Formulierung bilde einen Verstoss gegen die Ziffer 1 der ‚Erklärung‘.»

Zudem bemängelte der Beschwerdeführer unter anderem die Illustration des Online-Artikels. Hier machte er eine gravierende Verletzung der Wahrheitspflicht geltend.

Der Presserat zitiert: «Die Abbildung zeige nicht die Fassade der fraglichen Genfer CS-Filiale und vor allem nicht die vom Gericht beurteilte Aktion. Man sehe dort eine Farbaktion, die keinen Sinn erkennen lasse. Das Bild suggeriere, dass eine sinnlose Sachbeschädigung begangen worden sei, über die das Genfer Gericht geurteilt habe. Das sei nicht der Fall gewesen. Diese irreführende Illustration bilde auch eine ungerechtfertigte Anschuldigung gemäss Ziffer 7 der ‚Erklärung‘.»

Der Presserat veröffentlichte nun am Freitag seine am 10. Juni gefasste Stellungnahme auf die etwas aus dem Ruder gelaufene 14-seitige Beschwerde, die er aber nur teilweise guthiess.

«Srf.ch hat mit dem Artikel ‚Genfer Kantonsgericht gibt Klimaaktivist Recht‘ vom 14. Oktober 2020 die Ziffer 1 (Wahrheitsgebot) der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘ verletzt, weil die Illustration zum Text nicht der Wahrheit entspricht.» Die Illustration erwecke in Verbindung mit dem Text einen falschen Eindruck der begangenen Tat.

Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte gleichzeitige Qualifizierung des Bildes als ungerechtfertigte Anschuldigung gegen den Angeklagten, also als Verstoss gegen die Ziffer 7 der «Erklärung», treffe nicht zu. Die Ziffer 7 schützt die individuelle Persönlichkeit. Da der Angeklagte jenes Prozesses weder durch den Artikel noch durch den Radiobeitrag identifiziert wird, wurde auch seine Persönlichkeit nicht tangiert, unabhängig davon, ob die Anschuldigung berechtigt war oder nicht.

Beim Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat man während des Schriftverkehrs das Bild bei den beanstandeten Publikationen ausgewechselt.

SRF stellte keinen Antrag und erläuterte lediglich, dass zur Illustration des Artikels kein Bild der tatsächlichen Sachbeschädigung verfügbar gewesen sei, schreibt der Presserat. Deshalb habe man auf ein Symbolbild zurückgegriffen, wie das in solchen Fällen üblich sei. Nach Überprüfung des entsprechenden Abschnitts der Beschwerde sei der Sender zum Schluss gelangt, dass das verwendete Bild «bei der Leser- und Hörerschaft tatsächlich Zweifel hervorrufen kann».