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Donnerstag
27.06.2013

Zwei TV-Zuschauer hatten sich nach der Ausstrahlung des «Eurovision Song Contest»-Finals bei der Ombudsstelle wegen eingeblendeter Tweets beschwert. Zum Teil seien die Tweets amüsant gewesen, daneben habe es aber Inhalte gegeben, welche Artisten und Gebräuche von anderen Kulturen diskriminieren würden, so der Vorwurf.

Einer der Beanstander zeigte sich schockiert über den Tweet «leetschi: Achtung dr Gaytschingg wo es nit wot». Es sei «äusserst peinlich, dass hier die Kontrollstelle, welche im Halbfinale so seriös präsentiert wurde, restlos versagt hat». Er forderte, «dass dem Konsument das Recht eingeräumt wird, solche Einblendungen wegzuschalten».

Ombudsmann Achille Casanova kam zum Schluss, dass der erwähnte Tweet keinesfalls hätte eingeblendet werden dürfen. Das Fernsehen sei aber frei, Twitter-Einblendungen vorzunehmen, sofern die Programmbestimmungen nicht verletzt würden.

Selbstkritisch gab man sich auch bei der Redaktion «Show und Events» des SRF. Bei der Vorselektion sei dieser irrtümlich als publizierbar klassifiziert und somit freigeschaltet worden, so Sven Sarbach, Redaktionsleiter «Show und Events». Die Redaktion habe den Fehler unmittelbar nach der Publikation bemerkt und den Tweet sofort wieder entfernt. Nur wenige Minuten später habe sich SRF via Twitter dafür entschuldigt.

Sarbach gab an, «dass die optimale Verknüpfung zwischen TV und Twitter noch nicht gefunden wurde, und dass es hierzu noch einige weiterführende Erfahrungen braucht».