Das Gesamtgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Bundesrichter Martin Schubarth als Konsequenz seiner Spuck-Attacke gegen einen NZZ-Korrespondenten ab sofort nicht mehr in der Rechtsprechung eingesetzt wird. Gestützt auf die dem Bundesgericht zustehende Organisationskompetenz werde Bundesrichter Martin Schubarth mit sofortiger Wirkung in der Rechtsprechung nicht mehr eingesetzt, hält das Bundesgericht in seiner Medienmitteilung vom Mittwoch fest. Das Gesamtgericht sei der Auffassung, dass Schubarth den Rücktritt erklären sollte. Im Auftrag von Bundesrichter Martin Schubarth teilte aber der Generalsekretär mit, dass Martin Schubarth eine Entscheidung nicht in der heutigen zugespitzten Situation und in seinem derzeitig schlechten Gesundheitszustand treffen möchte. Mehr dazu: Wenn Bundesrichter gegen Journalisten spucken...
Mittwoch
19.02.2003