Content:

Donnerstag
10.01.2002

«Sbrinz» soll zur geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) avancieren. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Registrierungsgesuch der Branchenorganisation Sbrinz GmbH am Donnerstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Der vollfette Hartkäse aus Rohmilch wird traditionell verarbeitet und gemäss Pflichtenheft in den Kantonen Schwyz, Luzern, Zug, Ob- und Nidwalden, dem Bezirk Muri, den Gemeinden Obersteckholz, Lotzwil und Langenthal sowie den drei Milcheinzugsgebieten in den Bezirken See, Gaster und Neutoggenburg im Kanton St. Gallen hergestellt. Das Rauhfutter der Kühe müsse zu mindestens 70% aus dem geografischen Gebiet stammen und der Käse selbst während mindestens 16 Monaten (12 davon innerhalb des geografischen Gebietes) gelagert werden. «Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden», hiess es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft. Ist ein Name geschützt, dürfe er nur von Produzenten des entsprechend definierten Gebietes benutzt werden. Diese müssen sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Bisher haben die Käse Etivaz, Greyerzer und Tête de moine, der Maisgriess «Rheintaler Ribel» und der Walliser Birnenschnaps «eau-de-vie de poire du Valais» das begehrte AOC-Label erhalten. Weitere zwei Dutzend Gesuche seien nach Angaben des Bundesamtes noch hängig.