Die umstrittenen Sponsoringfälle bei CDU und SPD in Nordrhein-Westfalen und Sachsen verstossen nicht gegen das Parteiengesetz. Zu diesem Ergebnis kam der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), wie er am Donnerstag mitteilt. In keinem Fall hätten sich Anhaltspunkte für mögliche Verstösse konkretisiert.
Nach den Worten Lammerts ist es eine seit Jahren bekannte Praxis, dass Parteien eigene Veranstaltungen wie Parteitage oder Kongresse auch zunehmend durch Sponsoring finanzieren. Bislang sei dies in der Öffentlichkeit nicht beanstandet worden.
Jüngere Presseberichte sind zum Anlass genommen worden, um die Rechtmässigkeit solcher Vereinbarungen zu prüfen, bei denen eine Partei unter anderem Gegenleistungen wie Gesprächskontakte mit führenden politischen Persönlichkeiten angeboten habe. Die Parteien hätten von der Bundestagsverwaltung für die Prüfung angeforderte umfangreiche Unterlagen zur jeweiligen Sponsoring-Praxis zur Verfügung gestellt und die tatsächlichen Abläufe erläutert, berichtete der Präsident.
Die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass sich die «vereinbarten und erbrachten Gegenleistungen» in einem «nicht zu beanstandenden Rahmen» gehalten hätten. Vor allem hätten die Sponsorenzahlungen und die jeweiligen Gegenleistungen «in einem nachvollziehbar angemessenen Verhältnis zueinander» gestanden, wie am Donnerstag auf der Website des Bundestages nachzulesen ist.
Freitag
26.03.2010



