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Mittwoch
14.10.2020

Medien / Publizistik

Akkreditierte Organisationen sollten das Verfahren per Videoschaltung mitverfolgen können. Doch beim Prozessstart machte das Gericht einen Rückzieher und kappte den Link. (Bild © Screenshot ARD)

Akkreditierte Organisationen sollten das Verfahren per Videoschaltung mitverfolgen können. Doch beim Prozessstart machte das Gericht einen Rückzieher und kappte den Link. (Bild © Screenshot ARD)

Nur mit viel Glück und Hartnäckigkeit war es Journalistenorganisationen möglich, Zugang zum britischen Gerichtssaal zu bekommen, in dem jüngst die Anhörungen zur Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange stattfanden. Reporter ohne Grenzen (RFS) hat ein paar denkwürdige Details zum Spiessrutenlauf publik gemacht.

Nachdem es bereits im Februar Einschränkungen bei der Berichterstattung gegeben hatte, klopfte RSF vor der erneuten Prozessaufnahme im September «frühzeitig und mehrfach» beim Gericht an, um Zugang zum Gerichtssaal zu erhalten. 

«Schlussendlich wurde RSF nur darüber informiert, dass NGOs kein Zugang garantiert werden könnte», schreiben die engagierten Journalisten in einer ausführlichen Dokumentation zum Assange-Verfahren, die sie am Dienstag publizierten.

Das Gericht rechtfertigte diesen Schritt mit den coronabedingten Hygienemassnahmen, die nur wenige Plätze für Medien im Saal und noch weniger Plätze für die allgemeine Öffentlichkeit und somit auch für NGOs auf der Tribüne erlauben würden. 

Immerhin: Am 1. September wurde RSF mitgeteilt, dass eine Beobachterin oder ein Beobachter pro Organisation den Prozess über eine Videoschaltung beiwohnen könnte. 

Doch im letzten Moment machte die Justizbehörde einen Rückzieher: Den angemeldeten NGOs wurde beim Prozessbeginn am 7. September mitgeteilt, dass die «Integrität des Gerichts» durch das Beisein von unabhängigen Beobachtern über die Video-Schalte «gefährdet» sein könnte. Der geteilte Link wurde wieder zurückgezogen.

Gerade mal fünf Plätze stellte das Gericht auf der öffentlichen Tribüne schliesslich zur Verfügung. Auch für diese Einschränkung lautete die offizielle Begründung auf Corona. In Mitteilungen hiess es mehrfach, dass diese an Beobachter vergeben würden, die «als Erstes im Gericht» einträfen. 

Die Praxis sah dann aber anders aus: «In den ersten eineinhalb Stunden am Morgen und in der ersten halben Stunde am Nachmittag wurden stets drei Plätze für nicht näher bezeichnete 'VIPs‘ reserviert. Das bedeutete, dass oft nur zwei Mitglieder der Öffentlichkeit, einschliesslich NGOs, anwesend sein konnten», berichtet die Journalistenorganisation weiter.

Nachdem RSF erfuhr, dass es sich bei den «VIPs» um Diplomaten handelte, die gar nicht wussten, dass diese Sitze für sie reserviert waren, führte ein Einspruch vor Gericht schliesslich dazu, dass alle fünf Sitze für die Öffentlichkeit zugänglich waren.

Trotz dieses Aufwands konnten die Beobachter auf der öffentlichen Tribüne von ihren Plätzen aus nur einen kleinen Fernsehbildschirm sehen. Darauf sei oft nicht zu erkennen gewesen, wer gerade sprach oder wo sich jemand befand. 

«Assange selbst sass getrennt von seinen Anwälten in einem Glaskasten im hinteren Teil des Gerichtsaals», schreibt RSF. «Dieser war auf dem Bildschirm gar nicht einzusehen, sodass weder Assanges Wohlbefinden noch seine Aufnahmefähigkeit oder die Frage, ob er sich problemlos mit seinem Rechtsbeistand verständigen konnte, zu bewerten war – Hürden, mit denen sich Assange und seine Rechtsbeistände bereits im Februar konfrontiert gesehen hatten.»

Insgesamt sagten 47 Zeuginnen und Zeugen in den vierwöchigen Verhandlungen aus, 44 für die Verteidigung und drei für die Anklage. Dabei ist laut RSF «mehrfach deutlich geworden, dass die USA keine Beweise dafür haben, dass Julian Assange Quellen ernsthaft und unmittelbar gefährdet hat», wie dies die Anklage behauptet. 

Dagegen steht zum Beispiel die Zeugenaussage von Khaled El-Masri, dass die von Wikileaks veröffentlichten Informationen die Gräueltaten enthüllten, denen er ausgesetzt war. 

Auch Daniel Ellsberg, Whistleblower in den Pentagon Papers, nannte das Verfahren politisch. Er betonte, dass Assange keine faire Behandlung zukomme und dass eine Verurteilung nach dem Spionagegesetz grundsätzlich nicht gerecht sei, wenn sie nicht das öffentliche Interesse an den Veröffentlichungen berücksichtige. 

Der ehemalige «Spiegel»-Redaktor John Goetz betonte, dass Wikileaks die unzensierten militärischen und diplomatischen Papiere erst veröffentlicht habe, als sie schon von der Website Cryptome und einigen Medienhäusern veröffentlicht worden waren. 

Besonders pikant: In einer Erklärung, die der Gründer von Cryptome, John Young, zu Protokoll gegeben hatte, wurde bestätigt, dass die unzensierten Dateien bis heute auf der Website zu finden sind und US-Behörden dies nie beanstandet hätten. Auch die beteiligten Medienhäuser sahen sich nach der Veröffentlichung mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Nur Wikileaks wurde zur Rechenschaft gezogen. 

Die Vorwürfe der USA gegen Assange stützen sich auf 17 Anklagepunkte aus dem sogenannten «Espionage Act», einem Gesetz gegen Spionage aus dem Ersten Weltkrieg. Hintergrund sind Wikileaks-Publikationen aus den Jahren 2010 und 2011, in denen die Plattform Hunderttausende militärische und diplomatische Papiere der USA veröffentlichte, die sie von der Whistleblowerin Chelsea Manning erhalten hatte. 

Die Strafe könnte sich auf bis zu 175 Jahre Haft summieren. Gestützt auf die geleakten Papiere berichteten verschiedene Medien unter anderem über Menschenrechtsverletzungen der USA in Guantanamo, im Irak und in Afghanistan.

Nach dem Ende der Anhörungen liegt der Ball nun bei der Verteidigung, die innert vier Wochen ein Schlussplädoyer verfasst. Anschliessend hat die Anklage weitere zwei Wochen Zeit, um darauf zu antworten. 

Über die Auslieferung urteilt das Gericht voraussichtlich am 4. Januar 2021.