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Sonntag
26.07.2009

Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, deren Leistungen von Schülern bewertet worden sind, und die diese Daten dann ins Internet auf www.spickmich.de gestellt haben, geht vor das deutsche Verfassungsgericht. Gemäss ihrem Anwalt, Peter Scholten, «stützt sich die Klage auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung», schreibt das Nachrichtenmagazin «Focus». Die Daten würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.

Der Streit zwischen den Betreibern des Bewertungsportals und der Lehrerin dauern bereits mehrere Monate. Der Bundesgerichtshof hat Ende Juni eine Revision abgewiesen.