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Dienstag
24.11.2009

Der Ringier-Konzern hat zu Beginn dieser Woche ein neues Spesenreglement an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschickt, das ab 1. Januar 2010 gilt. Im internen Aussand erinnerte das Unternehmen an verschiedene Massnahmen, die Ende April unter dem Titel «Sparen, wo es am wenigsten schmerzt» kommuniziert worden waren, und die jetzt im neuen Reglement integriert sind. Nicht ganz falsch wäre auch der Titel «Kleinvieh macht auch Mist», wie die nachstehenden Details illustrieren.

Beispielsweise ist da zu lesen, dass die Vergütung von Tagespauschalen im Zusammenhang mit der Verpflegung entfalle. «Es werden neu die effektiven Kosten vergütet. Die bisherigen Pauschalen gelten als oberste Entschädigungsgrenze.» Konkret sind das 26 Franken in der Schweiz und 33 Franken im Ausland, wobei nachgeliefert wird, dass «Aufwendungen für Raucherwaren, Digéstifs und Ähnliches» zulasten des Mitarbeiters zu gehen haben. Ebenfalls zum Thema «Verpflegung» steht da: «Von dieser Regelung ausgenommen sind Mitarbeiter, die geschäftlich an einem anderen Ringier-Standort mit Personalrestaurant Termine wahrnehmen bzw. im Ausnahmefall zu Hause arbeiten. In diesen Fällen werden keine Verpflegungsspesen vergütet.»

Unter dem Punkt «Fahrkosten» heisst es: «Für längere Strecken und bei guten Verbindungen sind im Inland grundsätzlich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Stehen mehrere Klassen zur Verfügung, ist die 2. Klasse zu bevorzugen. Taxifahrten und Mietwagen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Kosten für den Gebrauch des privaten Fahrzeugs werden nur dann vergütet, wenn durch dessen Benützung eine wesentliche Zeit- und/oder Kostenersparnis resultiert bzw. die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist.»

Wem diese und viele weitere detailliert aufgeführten Punkte - beispielsweise sind Jahresgebühren von Kreditkarten bei Ringier «keine Spesen und sind von den Mitarbeitern zu bezahlen» - zu pingelig erscheinen mögen, der erhält zum Schluss die Information, dass dieses Reglement «dem kantonalen Steueramt des Kantons Aargau zur Prüfung unterbreitet und von diesem genehmigt» worden sei. Beim über 17 Punkte hinweg minutiös reglementierten Sparen, «wo es am wenigstens schmerzt», bleibt also eigentlich nur eine Frage offen: Wen genau schmerzt es da am wenigsten?