Der Kulturkritik in den Medien ist grosser Spielraum zuzubilligen. Deshalb hat der Presserat eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» abgewiesen. Der dortige Kritiker war mit der Leistung einer Sopranistin ziemlich unwirsch umgesprungen. «Eine harsche, sehr einseitige Kritik sei mit den berufsethischen Pflichten zu vereinbaren, solange sie für das Publikum als Werturteil erkennbar sei und weder wichtige Informationen unterschlage noch die kritisierte Person unfair herabsetze», urteilte der Presserat über den Antrag. Anlass für diesen Entscheid war die Beschwerde der Sopranistin. In einer insgesamt wohlwollenden Kritik über ein Konzert geistlicher Musik hatte der Kritiker bemerkt, die Sängerin habe die Wirkung der Musik «stark beeinträchtigt». Besonders störte sich der Schreiber am «verkrampften Pausentaktzählen» der Sängerin. Der Presserat hielt fest, weil sich die Kritik aufs Künstlerische und nicht aufs Private beziehe, müsse sie sich die Sängerin gefallen lassen. Vom Kritiker seinerseits sei zu erwarten, dass er das Dargebotene - stellvertretend für das Publikum und die Leserschaft - sehr subjektiv werte.
Dienstag
04.12.2001