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Mittwoch
05.06.2002

Sony darf die Bezeichnung «Walkman» nicht mehr für sich allein beanspruchen. Das hat der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden. «Walkman» habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettengeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden, entschied das Gericht in einem Verfahren, das Sony gegen die Wiener Firma Timetron angestrengt hatte, die mit Haushalts- und Unterhaltungselektronik handelt. Gemäss Urteilsbegründung vom Mittwoch hat Sony nichts unternommen, damit sich «ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt». Demnach hätte Sony auch die Nennung des Wortes in Wörterbüchern nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Deshalb habe der Elektronik-Konzern «den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen». Das Urteil dürfte über Österreich hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Der weltweit grösste Hersteller von Unterhaltungselektronik kündigte an, er werde nach anderen Wegen suchen, um seine Marke zu schützen.