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Dienstag
18.09.2001

Die Zeitungen «Blick» und «Sonntagsblick» haben die Privatsphäre von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz verletzt, urteilte der Schweizer Presserat am Dienstag. Die Berichterstattung über das Privatleben von Politikern gegen deren Willen sei berufsethisch nicht gerechtfertigt, wenn kein Zusammenhang zur politischen Funktion des Betroffenen bestehe. Die beiden Ringier-Blätter hatten vor den CVP-Präsidentschaftswahlen berichtet, der Ehemann der St. Gallerin Meier-Schatz verkehre im Zürcher Rotlicht-Milieu. Die Politikerin war im April 2001 als mögliche Parteipräsidentin im Gespräch, verzichtete aber auf eine Kandidatur. Der Presserat hat den Fall nun selbst aufgegriffen und forderte beide Zeitungen zu einer Stellungnahme auf. Sowohl der «SonntagsBlick» wie auch der «Blick» machen geltend, dass an der Berichterstattung ein öffentliches Interesse bestanden habe. Zudem habe sich das Ehepaar Meier-Schatz gegenüber den Medien geäussert und damit in eine Publikation eingewilligt. Diese Einwilligung sei aber nicht gültig, hält der Presserat fest, da die Gesprächspartner nur ein Statement abgegeben hätten, weil eine Veröffentlichung eventuell auch gegen ihren Willen erfolgt wäre. Ausserdem hätten auch Personen des öffentlichen Lebens Anspruch auf die Respektierung ihrer Privat- und Intimsphäre. Eine Berichterstattung sei nur dann gerechtfertigt, wenn das öffentliche Interesse gegenüber dem Interesse auf Respektierung der Privatsphäre überwiege. Sei hingegen sogar die Intimsphäre betroffen, gebe es kein solches überwiegendes Interesse.