Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Aargauer Zeitung «Sonntag» teilweise gutgeheissen, weil diese einen Leserbrief sinnentstellend gekürzt habe. Es sei durch die Streichung eines Satzes «für einen Grossteil der Leserschaft von `Sonntag` kaum mehr verständlich» gewesen, worum es der Leserbriefschreiberin ging, schreibt der Presserat in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Allerdings heisst es weiter, dadurch seien das Gebot der Wahrheitspflicht und das Verbot der Unterschlagung wichtiger Informationen nicht verletzt worden, was den Presserats-Entscheid schwer verständlich macht. «Ich bin auch nicht drausgekommen», bekannte «Sonntag»-Chefredaktor Patrik Müller gegenüber dem Klein Report.
Es ging bei der Auseinandersetzung um einen Leserbrief zu einem Bericht über einen Gerichtsentscheid, mit dem es dem radikalen Tierschützer Erwin Kessler verboten worden war, über Tagesschau-Sprecherin Katja Stauber zu verbreiten, sie habe sich mit Botox behandeln lassen. Die Verfasserin des Leserbriefs kritisierte in diesem Zusammenhang, dass es der Journalistin darum gegangen sei, dem Tierschützer einen Maulkorb zu verpassen, statt sich öffentlich vom Botox-Spritzen zu distanzieren. Dabei liess die Redaktion den folgenden Satz weg: «Das ist schlimm, weil dafür grausame Tierversuche gemacht werden müssen, und Tierquälerei ist keine Privatsache.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25360.htm
Mittwoch
28.10.2009



