Die wegen Verfilzung in die Schlagzeilen geratenen Solothurner Filmtage habe sich eine neue Organisationsform gegeben.
So beschloss eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der Schweizerischen Gesellschaft der Solothurner Filmtage am Dienstagabend eine Handvoll Änderungen an den Statuten.
«Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat die Änderungen im Vorfeld zustimmend zur Kenntnis genommen», wie das Filmfest am Mittwoch in einer Mitteilung hervorhebt.
Im vergangenen Sommer war die Direktorin der Solothurner Filmtage, Anita Hugi, abgesetzt worden. Im Herbst kürzte das BAK dann bereits gesprochene Gelder.
In der aktuellen Mitteilung aus Solothurn sucht man vergeblich nach einer entsprechenden Rückblende in eigener Sache. Stattdessen löst sich die Angelegenheit im Allgemeinen auf: «In der aktuellen Kulturbotschaft des Bundesamts für Kultur (BAK) liegen die Schwerpunkte unter anderem auf der Wahrung einer Good Governance bei den Subventionsempfängern. In diesem Zusammenhang hatte das BAK im vergangenen Jahr bei verschiedenen Filmfestivals Handlungsbedarf ausgemacht, um die Wahrung der Unabhängigkeit der künstlerischen Leitung gegenüber der strategischen Führung wie auch der Zusammensetzung ihrer operativen und strategischen Organe sicherzustellen.»
Konkret wird in den neuen Statuten unter anderem die Amtszeit der Vorstandsmitglieder auf zehn Jahre beschränkt. Ausserdem wählt der Vorstand die Geschäftsführung im «dualen Führungsmodell bestehend aus der künstlerischen Leitung und der administrativen Leitung»: «Er delegiert ihr die Geschäftsführung vollumfänglich und übt die Oberleitung und Aufsicht über die Geschäftsführung aus.»
Neben der bisherigen Mitgliederversammlung und dem Vorstand werden auch die Organe neu benannt. Die «Geschäftsführung» besteht neu aus der künstlerischen und administrativen Leitung, und die «Betriebsleitung Festival» setzt sich aus ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusammen.
Ausserdem wurde eine externe Revisionsstelle der Gesellschaft statuarisch vorgeschrieben.