Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag drei Journalisten der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schuldig gesprochen. Sie wurden zu Geldstrafen von je 800 Franken verurteilt und müssen die Verfahrenskosten tragen. Stein des Anstosses war ein im November 2000 im «SonntagsBlick» publizierter Artikel über Ermittlungen gegen einen internationalen Mafia-Ring in der Schweiz. Darin veröffentlichten die Journalisten praktisch wörtlich eine ihnen vorliegende, vertrauliche Meldung aus dem automatischen Fahndungssystem des Bundes RIPOL.
Die Beschuldigten wiesen diese Vorwürfe der Veröffentlichung geheimer Daten zurück und beriefen sich auf den Quellenschutz. Die Verteidigung verlangte Freispruch, da die Angeschuldigten die RIPOL-Daten gar nicht besessen hätten. Dieser Argumentation folgte der Einzelrichter jedoch nicht. Das Urteil basiere in rechtlicher Hinsicht auf einem früheren Entscheid des Bundesgerichtes: Nach der Publikation des Berichtes hatte die Bundesanwaltschaft (BA) gegen die drei Journalisten aufgrund einer Anzeige des Bundesamtes für Polizei ermittelt. Dabei ging es vornehmlich darum, den Informanten der Journalisten ausfindig zu machen, der jedoch bis heute unbekannt blieb. Das Ermittlungsverfahren richtete sich aber auch direkt gegen die drei Medienschaffenden: Sie wurden der Beihilfe an einer Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie der Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen verdächtigt.
Mittwoch
29.05.2002