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Samstag
10.05.2014

IT / Telekom / Druck

Die US-Handelsbehörde FTC hat Snapchat wegen mangelndem Datenschutz und Nutzertäuschung gerügt. Mit der App lassen sich Fotos verschicken, die sich innerhalb von zehn Sekunden selbst zerstören. Die FTC kam zum Schluss, dass diese Selbstzerstörung, anders als von den Verantwortlichen der App behauptet, mit einfachen Mitteln umgangen werden kann.

«Wenn eine Firma Privatsphäre und Sicherheit als Hauptverkaufsargumente ins Feld führt, ist es entscheidend, dass diese Versprechen eingehalten werden», begründete die Direktorin der FTC, Edith Ramirez, am Donnerstag die Rüge.

Es war möglich, die durch Snapchat versendeten Bilder durch Apps von Drittanbietern zu speichern, ausserdem konnten Nutzer von älteren Smartphones Printscreens der Fotos machen.

Snapchat selbst sammelte auch mehr Informationen über seine Nutzer, als in den Geschäftsbedingungen angegeben: Das Unternehmen speicherte Einträge aus den Adressbüchern und geolokale Informationen.

Die Firma mit Sitz in Los Angeles einigte sich aussergerichtlich mit der Behörde. Dem IT-Unternehmen ist es künftig verboten, den Umgang mit der Privatsphäre und die Sicherheit der Nutzerdaten falsch darzustellen. Zusätzlich wird Snapchat in den nächsten 20 Jahren von einem Privatsphäreexperten überwacht.