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Montag
05.11.2001

Der Garantieversand versprach in seinem Werbeversand während Jahren grosse Gewinne: Autos, Bargeld oder Küchengeräte. «Sie haben gewonnen» stand da, doch kein Gewinn weit und breit. Das Thurgauer Strafgericht beurteilte dies nun als «aggressive Verkaufsmethode». Dagegen legte der Versand beim Bundesgericht Berufung ein. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweizer Rechtssprechung müsse nun das Bundesgericht festlegen, was aggressive Verkaufsmethoden seien, sagte der Anwalt des Unternehmens. Mehr dazu: Werbeagentur «ist schuld»