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Mittwoch
23.12.2015

Medien / Publizistik

Nach Untersuchungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) ist die Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung «uneinheitlich» und «teilweise lückenhaft» geregelt. Eine umfassende Gesetzesrevision hält der Bundesrat trotzdem nicht für sinnvoll, wie er in seiner Stellungnahme schreibt.

Die GPK untersuchte fünf Behörden: Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic), das Eidgenössische Nuklearinspektorat (Ensi), die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und nicht zuletzt die Wettbewerbskommission (Weko).

Fazit der Untersuchungen: Die Unabhängigkeit dieser Behörden ist uneinheitlich und teilweise lückenhaft geregelt. «In der Praxis haben sich daraus bisher keine Schwierigkeiten ergeben», heisst es immerhin.

Für den Bundesrat bestehen die notwendigen Vorgaben bereits, «um die von der Kommission angestrebten Ziele erreichen zu können». Eine sofortige Umsetzung dieser Vorgaben im Rahmen von umfassenden Gesetzesrevisionen hält das Exekutivorgan jedoch «auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen» für nicht sinnvoll.

«Wie die Kommission selbst festgestellt hat, haben sich aus den offenbar bestehenden Lücken in der Praxis keine Schwierigkeiten ergeben», wird weiter argumentiert. Der Bundesrat sei bereit, die Empfehlungen der GPK-S anzunehmen. «Er erachtet sie aber bereits als weitgehend erfüllt, was die konzeptionellen Grundlagen betrifft.»

Allfällige Massnahmen zur Sensibilisierung für die Unabhängigkeit in den Aufsichts- und Regulierungsbehörden seien - «gerade im Hinblick auf die Unabhängigkeit dieser Institutionen» - von den verantwortlichen Organen selber zu treffen. Der Bundesrat als Aufsichtsbehörde sei dafür nicht die richtige Anlaufstelle.